Bedingungen und Konditionen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

DEFINITIONEN

Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

SEAUTO: Seauto Seals Automoción S.L.

Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, die SEAUTO-Produkte kauft.

Standardprodukt-Bestellungen: Bestellungen, die sich auf SEAUTO-Produkte beziehen, die normalerweise in den Katalogen oder Broschüren erscheinen und keine zusätzlichen Fertigungs- oder Montageprozesse erfordern.

Aufträge für nicht standardisierte Produkte oder Sonderanfertigungen: Aufträge, die sich auf SEAUTO-Produkte beziehen, die auf besonderen Wunsch des Kunden ein zusätzliches oder besonderes Herstellungs- oder Montageverfahren erfordern.

Zusätzliche Kosten: Kosten, die sich aus anderen Konzepten als dem Produktpreis ergeben und die infolge der Bestellung des Kunden anfallen, wie z. B.: Kits, Einheiten pro Packung, spezielle Etiketten, nicht standardisierte Verpackungen oder jedes andere ordnungsgemäß anerkannte Konzept.

GELTUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für SEAUTO-Kunden.

Diese Bedingungen treten in Kraft und gelten als vom Besteller angenommen, wenn dieser eine Bestellung bei SEAUTO aufgibt, und bleiben bis zur Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien und dem Erlöschen aller von jeder Partei übernommenen Verpflichtungen in Kraft.

Wird eine Bedingung ganz oder teilweise für nichtig oder unwirksam erklärt, so wirkt sich dies nur auf die nichtige oder unwirksame Bestimmung oder den nichtigen oder unwirksamen Teil der Bestimmung aus; die übrigen Bestimmungen bleiben unberührt, und die betreffende Bedingung oder der betreffende Teil der Bedingung gilt als nicht auferlegt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe des Bestellers bei SEAUTO, unbeschadet etwaiger Sonderbedingungen, die die Parteien schriftlich vereinbaren können.

Abweichende Bedingungen des Bestellers, die SEAUTO nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennt, sind unwirksam und unverbindlich.

Die von SEAUTO herausgegebenen Dokumente, die über die vorliegenden Bedingungen hinausgehen, wie z.B. Broschüren, Kataloge, etc. dienen nur zu Informationszwecken und SEAUTO behält sich das Recht vor, sie jederzeit zu ändern.

BESTELLUNGEN / STORNIERUNGEN

Die Bestellung kann vom Besteller auf beliebige Weise aufgegeben werden und gilt als von SEAUTO angenommen, wenn sie im Computersystem von SEAUTO registriert ist.

Bei der Bestellung hat der Besteller neben anderen Daten (Stückzahl, Lieferort usw.) die SEAUTO-Artikelnummer anzugeben, die in den SEAUTO-Katalogen, Webseiten, Angeboten oder Anfragen an SEAUTO erscheint. Sollte dies nicht der Fall sein, kann SEAUTO das Produkt liefern, das dem bestellten am ähnlichsten ist.

Bei Bestellungen von Nicht-Standardprodukten oder Sonderanfertigungen muss der Kunde eine detaillierte Zeichnung vorlegen und die Werkzeuge bezahlen, bevor die Herstellung der Werkzeuge beginnt.

Die Angebote, Zeichnungen, Entwürfe, Baugruppen usw. von SEAUTO sind das ausschließliche Eigentum von SEAUTO. Der Besteller darf sie daher ohne schriftliche Zustimmung von SEAUTO nicht an Dritte weitergeben.

Von SEAUTO angenommene Bestellungen für nicht standardisierte Produkte oder Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.

Die Stornierung der von SEAUTO angenommenen Aufträge für Standardprodukte bedarf Ihrer schriftlichen Zustimmung. Wenn die Stornierung einen Schaden oder Verlust zur Folge hat, kann SEAUTO vom Besteller die Zahlung desselben sowie eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Verkaufspreises verlangen.

LIEFERUNG / FRIST / ZUSÄTZLICHE KOSTEN / AUSSETZUNG

Die in den Unterlagen von SEAUTO (z.B. Empfangsbestätigungen, Angeboten oder Kostenvoranschlägen) angegebenen Lieferzeiten sind annähernd, es sei denn, sie sind schriftlich zugesichert. Etwaige Verzögerungen bei der Lieferung der Erzeugnisse berechtigen weder zur Kündigung des Vertrags noch zu irgendeiner Entschädigung.

Der Besteller akzeptiert den Versand von Teilpartien der Produkte, wenn die Umstände der Bedienung oder Lagerung dies seitens SEAUTO erfordern.

Falls durch eine Bestellung zusätzliche Kosten entstehen, gehen alle Kosten zu Lasten des Kunden, der sie zusammen mit dem Betrag der gelieferten Produkte zu zahlen hat.

SEAUTO kann die Lieferung der Produkte aussetzen oder verzögern, wenn unvorhergesehene Umstände, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, die Lieferung verhindern. In einem solchen Fall reicht es aus, wenn der Kunde den Kunden in irgendeiner Form über die Aussetzung oder Verzögerung der Lieferung informiert, sobald er von diesen Umständen Kenntnis erlangt, und der Kunde ist von jeder Haftung für die Verzögerung befreit.

SEAUTO behält sich das Recht vor, Bestellungen auszuliefern, die nur in Mehrfachpackungen verpackten Einheiten entsprechen, sowie je nach Verfügbarkeit mehr oder weniger als 10% der von jeder Bestellung erfassten Mengen zu liefern.

Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug oder stellt er seine Tätigkeit ein, kann SEAUTO die zu diesem Zeitpunkt laufenden Bestellungen stornieren, das Konto und die Materiallieferungen sperren.

TRANSPORT

Alle Waren werden unfrei versandt und reisen auf Risiko des Kunden. Verlangt der Kunde eine dringende Zustellung oder eine Zustellung mit einem bestimmten Transportmittel, so gehen die damit verbundenen Kosten ebenfalls zu Lasten des Kunden. In beiden Fällen gehen Schäden, die während des Transports entstehen, zu Lasten des Kunden.

Alle SEAUTO-Produkte werden nach einer sorgfältigen Qualitäts- und Verpackungskontrolle an den Spediteur geliefert, so dass der Kunde bei der Entgegennahme der gekauften Produkte am Bestimmungsort auf dem Lieferschein alle äußeren oder sichtbaren Mängel der Produkte, die auf den Transport zurückzuführen sind, angeben muss.

SEAUTO übernimmt weder die negativen Auswirkungen, die während des Transports an der Ware auftreten können (Verlust, Beschädigung usw.), noch die Schäden, die durch Lieferverzögerungen aus irgendeinem Grund entstehen können.

Produkte, die an den Kunden oder Käufer in den Räumlichkeiten von SEAUTO geliefert werden:

1.- Sie müssen innerhalb einer Frist von höchstens 7 Tagen abgeholt werden, gerechnet ab der Mitteilung an den Kunden, dass sie ihm zur Verfügung stehen.

2.- SEAUTO kann dem Kunden Lager- und sonstige Kosten in Rechnung stellen, die entstehen, wenn die Produkte nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden.

Ungeachtet dessen kann SEAUTO, wenn der Besteller die bestellten Produkte nicht innerhalb einer Frist von höchstens 21 Tagen nach der Mitteilung, dass sie verfügbar sind, in den Lagern von SEAUTO abholt, die Erfüllung verlangen oder den Liefervertrag gemäß den Bestimmungen der dreizehnten Bedingung dieser Allgemeinen Bedingungen kündigen.

PREISE

Der Besteller kann SEAUTO jederzeit nach dem Preis der Produkte fragen, an denen er interessiert ist. Diese Preise gelten nur für den von SEAUTO in ihren Mitteilungen an den Besteller angegebenen Zeitraum. Wird keine Gültigkeitsdauer angegeben, so gilt sie als nur 30 Tage.

Der in Rechnung gestellte Preis ist in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware an den Kunden geltende Preis für das Produkt.

Die Preise sind Nettopreise (ohne Steuern, Transport, Qualitätszertifikate und andere Posten).

SEAUTO kann die Preislisten jederzeit ändern, unbeschadet der mit seinen Kunden bestehenden Verträge.

Ändern sich während der Ausführung von Aufträgen die Preise aufgrund von Rohstoffschwankungen oder aus anderen, von SEAUTO nicht zu vertretenden Gründen, so gehen diese Änderungen zu Lasten des Bestellers, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung durch SEAUTO.

Die Preise der SEAUTO-Produkte beziehen sich auf Einheiten, außer bei Produkten mit Verpackungen, die mehrere Einheiten enthalten. In diesem Fall beträgt der Mindestverkauf eine Packung.

BILLING

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, stellt SEAUTO für alle vom Besteller erteilten Aufträge Rechnungen aus, und zwar zum 15. und 30. eines jeden Monats (Monatsende).

Die Rechnungsbeträge sind nicht Gegenstand von Verhandlungen oder Skonti.

ZAHLUNG

Alle Aufträge über Beträge von weniger als 150 Euro sind in bar zu bezahlen oder zu zeichnen, unbeschadet der Tatsache, dass Aufträge über höhere Beträge anderen Bedingungen unterliegen können.

Die Zahlung für Bestellungen von 150 Euro oder mehr erfolgt auf die im vorherigen Abschnitt beschriebene Weise, es sei denn, der Besteller hat mit SEAUTO besondere Zahlungsbedingungen vereinbart. In diesem Fall kann die Zahlung ab einem Bestellwert von 150 Euro auch per Überweisung auf das Bankkonto des Kunden erfolgen. Cte. SEAUTO, oder per Lastschrift auf das SEAUTO-Bankkonto, oder per Lastschrift auf das SEAUTO-Bankkonto. Cte. die vom Kunden zu diesem Zweck benannt wurden.

Ausnahmsweise kann SEAUTO Schecks oder Wechsel von Kunden mit nachgewiesener Zahlungsfähigkeit akzeptieren, wobei alle anfallenden Bankgebühren und sonstigen Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

Die Zahlungen sind vom Besteller innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsstellung durch SEAUTO zu leisten. Zahlungsaufschübe werden nur nach schriftlicher Bestätigung durch SEAUTO akzeptiert.

Alle Bankgebühren, die bei Nichtzahlung entstehen, werden an den Kunden weitergegeben.

Die Nichtbegleichung einer Rechnung oder einer Lastschrift zugunsten von SEAUTO durch den Besteller führt zusätzlich zu den eventuell zu fordernden Schadensersatzansprüchen zum Anfallen von Verzugszinsen auf den geschuldeten Hauptbetrag, die dem geltenden gesetzlichen Zinssatz zuzüglich sieben Prozentpunkten ab dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden Rechnung oder Schuld entsprechen.

RÜCKGABE UND WIEDERVERKAUF

SEAUTO akzeptiert keinerlei Rücksendungen von Produkten, sobald diese an den Kunden geliefert oder ihm zur Verfügung gestellt worden sind.

Ausnahmsweise kann SEAUTO die Rückgabe von Standardprodukten akzeptieren, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. – dass ein Rückgabeverlangen des Bestellers vorliegt und SEAUTO dieses schriftlich annimmt.
  2. – Das zurückgesandte Produkt muss vom Kunden innerhalb einer Frist von maximal 7 Tagen ab Lieferung in den SEAUTO-Original-Lagern hinterlegt werden.
  3. – Die Rücksendung muss in der Originalverpackung erfolgen, das Material muss unbenutzt und in einwandfreiem Zustand sein, und es muss eine Kopie des Lieferscheins beiliegen.
  4. – dass die SEAUTO-Empfangsabteilung und die SEAUTO-Qualitätskontrollabteilung das zurückgesandte Produkt genehmigen.
  5. – Der Besteller trägt alle Kosten, die durch die Rücksendung entstehen, sowie alle Schäden, die SEAUTO aus diesem Grund entstanden sind.

In jedem Fall behält sich SEAUTO das Recht vor, die Rücksendung nicht zu akzeptieren, insbesondere wenn der schlechte Zustand auf Mängel bei der Lagerung, der Aufbewahrung, dem Transport oder der Handhabung zurückzuführen ist.

Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, sie beruhen auf einem Fehler oder einer Ursache, die SEAUTO zuzuschreiben ist; in diesem Fall ist eine schriftliche Annahme erforderlich.

Unter keinen Umständen werden Rücksendungen von Sonderanfertigungen, maschinell bearbeiteten Artikeln oder allgemein von nicht standardisierten Produkten akzeptiert.

Die Wiederverkäufer-Kunden sind für ihre Beziehung zum Endempfänger verantwortlich und können keine Haftung auf SEAUTO übertragen, die sich aus Ereignissen ergibt, die nach der Lieferung des Produkts eintreten, es sei denn, das Gesetz sieht dies ausdrücklich vor.

GARANTIE/HAFTUNG

Auf Kaufverträge von Verbrauchsgütern – oder beweglichen körperlichen Gütern, die für den privaten Verbrauch bestimmt sind -, die SEAUTO als Verkäufer direkt mit Verbrauchern abschließt, finden die Bestimmungen des Gesetzes 23/2003 vom 10. Juli über Garantien beim Verkauf von Verbrauchsgütern und ergänzende Rechtsvorschriften Anwendung.

Alle anderen Liefer- oder Kaufverträge, die SEAUTO mit seinen Kunden abschließt und die nicht in den Anwendungsbereich der oben genannten Gesetzgebung fallen, werden durch diese Bedingungen geregelt.

Jede Beanstandung des Inhalts des Lieferscheins oder der gekauften Produkte muss innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung schriftlich bei SEAUTO eingereicht werden.

SEAUTO garantiert die Qualität seiner Produkte entsprechend den Standards seiner Lieferanten. Die Garantie für Fabrikationsfehler beschränkt sich auf den Ersatz des mangelhaften Produkts durch ein anderes mit den gleichen Eigenschaften, unter Ausschluss von Schadenersatz.

In jedem Fall ist für die Annahme des Ersatzes eines Produkts die Zustimmung der technischen Abteilung und der Abteilung für Qualität und Kontrolle von SEAUTO erforderlich.

SEAUTO haftet nicht für Ansprüche, die sich aus unzureichender Produktauswahl, mangelhafter Montage, in jedem Fall werden Ansprüche gegen SEAUTO wegen Beschädigung der Produkte durch Handhabung durch den Besteller, Transport, offensichtliche Mängel oder ähnliches nicht anerkannt.

Der Inhalt der SEAUTO-Kataloge (technische Daten, Zeichnungen usw.) dient nur zu Informationszwecken und begründet an sich keine Verpflichtung oder einen Vertrag mit dem Kunden.

Jede Haftung, die sich aus der Lagerung, Pflege oder Handhabung der SEAUTO-Produkte ergibt, geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder Bereitstellung auf den Kunden über.

Die gelieferten Produkte gehen erst dann vollständig in das Eigentum des Bestellers über, wenn der Preis vollständig und wirksam an SEAUTO bezahlt worden ist.

VERPACKUNG UND ABFALLBEHANDLUNG

Im Sinne des Königlichen Erlasses 782/1998 vom 30. April, der die Verordnung zur Ausarbeitung und Durchführung des Gesetzes 11/1997 vom 24. April über Verpackungen und Verpackungsabfälle genehmigt, wird ausdrücklich festgelegt, dass bei allen Vorgängen des Verkaufs oder der Weitergabe von SEAUTO-Produkten die Person, die für die Lieferung der Verpackungsabfälle oder der gebrauchten Verpackungen für deren ordnungsgemäße umweltgerechte Entsorgung verantwortlich ist, der Endabnehmer ist.

VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Hat eine der Parteien während des Vertragsverhältnisses zwischen SEAUTO und dem Besteller (die Parteien) Zugang zu personenbezogenen Daten, so haben die Parteien bei der Verarbeitung dieser Daten die folgenden Regeln zu beachten:

  1. A) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten persönlicher Natur, zu denen sie in Erfüllung des Vertrages über die Lieferung und den Kauf von Produkten von SEAUTO Zugang haben, nicht an Dritte weiterzugeben und darüber Stillschweigen zu bewahren.
  2. B) Die Parteien unterlassen jegliche Verarbeitung, sei es durch Aufzeichnung, Vervielfältigung, Verwendung, Aufbewahrung usw., zu anderen Zwecken als der strikten Erfüllung des Vertrags über die Lieferung und den Kauf von Produkten von SEAUTO. Dieses Verbot gilt sowohl für Daten, die in Papierdokumenten enthalten sind, als auch für solche, die auf elektronischen, magnetischen, analogen oder digitalen Datenträgern gespeichert sind, sowie für Daten, die durch Telematik gewonnen wurden. Unter keinen Umständen dürfen diese Daten oder die Dateien, die sie enthalten, an Dritte weitergegeben werden, auch nicht zu Speicherzwecken.
  3. C) Alle von den Parteien zur Verfügung gestellten Informationen oder Materialien werden im Einklang mit dem Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember 1999 über den Schutz personenbezogener Daten behandelt. D) Der Besteller stellt SEAUTO von jeglicher finanzieller Haftung frei, die sich aus Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung einer der im Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten genannten Verpflichtungen durch SEAUTO ergeben könnte.

AUFLÖSUNG/EFFEKTE

Bei Nichterfüllung einer Verpflichtung des Bestellers, insbesondere bei teilweiser oder vollständiger Nichtbezahlung der Rechnungen von SEAUTO, kann SEAUTO nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von drei Tagen die Erfüllung des Vertrages und die vollständige Zahlung der geschuldeten Beträge zuzüglich der vereinbarten Verzugszinsen verlangen, oder den Vertrag von Rechts wegen kündigen und die Rückgabe der Waren verlangen, wobei die Transportkosten zu Lasten des Kunden gehen, sowie alle verursachten Schäden und Verluste und eine Entschädigung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises der unbezahlten Aufträge, die ausdrücklich als Strafklausel vereinbart ist.

ZUSTÄNDIGKEIT UND GERICHTSBARKEIT

Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der vorliegenden Bedingungen ergeben, sind die Gerichte der Stadt Barcelona zuständig.

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